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Statement zum Verordnungsentwurf Nationales Naturmonument “Weltenburger Enge“

Bereits 2018 ist man mit dem Vorhaben den Nationalpark „Donauauen“ einzurichten nicht zuletzt am erheblichen Widerstand der Bevölkerung gescheitert.

Ein Grund war, weil sich die verschiedenen Interessensgruppen nicht abgeholt fühlten. Gerade die Kombination aus schlechter Informationspolitik, mangelnder Bürgerbeteiligung und abstrakten Ängsten, wie z.B., dass die gewerbliche Schifffahrt, Kanufahren, Schwammerlsuchen usw. womöglich nicht länger möglich sind führten dazu.

Das droht sich nun zu wiederholen. Der Verordnungsentwurf zum nationalen Naturmonument ist aufgrund der folgenden vier Punkte – die im weiteren Verlauf noch näher erläutert werden – in der aktuellen Form abzulehnen.

  1. Information & Bürgerbeteiligung: Im Vorfeld gab es wohl Vorgespräche in einem kleinen Kreis von Interessensvertretern, wo allerdings in der Breite niemand so richtig Bescheid wusste.
  2. Zeitpunkt Auslage Verordnungsentwurf: Der Verordnungsentwurf liegt seit 20.12.2019 zur Einsicht im Kelheimer Rathaus aus. Es ist fragwürdig warum man keinen besseren Termin als über die Weihnachtsfeiertage fand, um einen so weitreichenden Gesetzentwurf öffentlich zu machen. Oder Kalkül?
  3. Externe Verwaltung: Die Verwaltung des nationalen Naturmonuments sollte der Stadt Kelheim idealerweise ganz, zumindest teilweise unterstehen.
  4. Schifffahrt und Freizeitnutzung fest verankern: Schifffahrt und Freizeitnutzung müssen für langfristige Rechtssicherheit fest in den Entwurf aufgenommen werden, die Lösung über den Verweis auf die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet ist abzulehnen.

Vor dem Hintergrund des Informationsvakuums hat der CSU Ortsverband am 14.11.2019 die Informationsveranstaltung „Das Naturmonument – Informieren – Diskutieren.“ ins Leben gerufen. Gut 100 Kelheimerinnen und Kelheimer lauschten den Ausführungen von Florian Englert, Geschäftsführer der Kluterthöhlen und Freizeit GmbH und konnten Ihre Fragen und Sorgen äußern.

Leider hatten zahlreiche Politiker, darunter Landrat Martin Neumeyer und 1. Bürgermeister Horst Hartmann terminliche Überschneidungen, weshalb viele Fragen unbeantwortet blieben. Auch die Mittelbayerische Zeitung glänzte mit Abwesenheit. Es wurde ein Fragenkatalog erarbeitet.

Die Vorgehensweise bei den Kluterthöhlen war, dass die Freizeit GmbH einen selbst ausgearbeiteten Antrag mit zahlreichen Unterstützerschreiben bei der Landesregierung eingereicht hat. Im Vorfeld wurden alle Interessensgruppen eingebunden. Die Verwaltung wird über die eigene GmbH abgewickelt. Die Vergleichbarkeit ist deshalb gegeben, weil es sich beim Bundesnaturschutzgesetz – wie der Name sagt – um ein Bundesgesetz handelt. Die Höhlen sind wie die Weltenburger Enge ein von verschiedensten Interessensgruppen (Forscher, Führungen, Firmenevents, Therapie Atemwegserkrankungen, …) genutztes geologisches System. Der Naturschutz wird großgeschrieben, wenngleich ein hundertprozentiger Naturschutz nur möglich ist, wenn man den Menschen komplett aussperrt. Im Falle der Kluterthöhlen wurde sehr genau abgewogen. Ohne die Einnahmen der teilgewerblichen Nutzung hätte man jedoch die teilweise als Mülldeponie genutzten Höhlen nicht renaturieren können.

Der Standpunkt des CSU Ortsverbandes Kelheim ist:

Die Weltenburger Enge soll mit seiner aktuellen, vielfältigen Nutzung fortbestehen. Beispielhaft gehören dazu die touristisch, gewerbliche Nutzung durch die Schifffahrt, sowie Freizeitaktivitäten wie Kanufahren, Mountainbiken und Klettern.

Der Entwurf lässt vermissen, dass die Weltenburger Enge, die in Ihrer Gänze auf Kelheimer Gemeindegebiet liegt, bereits seit jeher von der Kelheimer Bevölkerung genutzt wird und daher als Kulturraum mit angesehen werden muss.

Gleichzeitig soll der Naturschutz weiter im Fokus stehen. Jedoch ist es unser Standpunkt, dass eine erlebbare Natur in Verbindung mit einem Umweltbegegnungs- und Naturerlebniszentrum für eine schonende Nutzung sensibilisiert. Das Wittelsbacher Schloss und umliegende Bereiche sollen zentrale Anlaufstelle für Erholungssuchende werden, ebenso kulturellen und künstlerischen Zwecken dienen können für ein lebendiges Kelheim.

Der Verordnungsentwurf ist aus unserer Sicht wie folgt abzuändern:

  • Die Verwaltung des nationalen Naturmonuments obliegt der Stadt Kelheim. Nur so können in §4 S. 2 oder §5 genannte Ausnahmen/Befreiungen vor Ort, von der betroffenen Gemeinde festgelegt werden.
  • Der Freistaat Bayern überlässt der Stadt Kelheim unentgeltlich das Wittelsbacher Schloss, um eine Gesamtentwicklung des Areals südlich der Altstadt als „Tor zum Naturmonument“ durch die Stadt Kelheim zu ermöglichen.
  • Der Freistaat Bayern stellt der Stadt Kelheim die Mittel zum Abriss und Beseitigung der Neubausubstanz „Altes Landratsamt“ zur Verfügung, sowie zum Umbau des Schlosses zum Umweltbegegnungs- und Naturerlebniszentrum.
  • Der Freistaat Bayern erlaubt der Stadt Kelheim auf dem Areal des Wittelsbacher Schlosses neben der Nutzung als Umweltbegegnungs- und Naturerlebniszentrum zusätzliche Nutzungen für Kultur, Kunst, Tourismus, Unterhaltung und Gastronomie, verbunden mit der Möglichkeit Gebäude für die genannten Nutzungen zu errichten.
  • Der Freistaat Bayern stellt der Stadt Kelheim die erforderlichen Mittel zur personellen Besetzung der Verwaltung zur Verfügung.
  • Das Verbot „die natürliche Fließ- und Geschiebedynamik der Donau negativ zu verändern“ in §3 S.1 Nr 1 des Verordnungsentwurfs erhält eine Bereichsausnahme im Raum der Schiffsanlegestellen Kloster Weltenburg und Kelheim. Sollten Kiesansammlungen ein Anlegen verhindern darf ausgebaggert werden.
  • Die gewerbliche Schifffahrt sowie die Freizeitnutzung sollen fest in die Ausnahmen §4 aufgenommen werden, der Verweis in §8a auf die „Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Weltenburger Enge“ in der derzeit gültigen Fassung vom 22.07.1992 ist abzulehnen. Insbesondere wegen des Halbsatzes „bis zum Ablauf der Befreiung“. Die einmalige Chance langfristige Rechtssicherheit zu schaffen sollte wahrgenommen werden.

 

Laden Sie sich den Gesetzesentwurf herunter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturoffensive/doc/naturmonument.pdf